AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

- Gültig ab 25. Mai 2018

der Mauritius Brauerei Zwickau GmbH, 08066 Zwickau, Talstraße 2, nachstehend "Brauerei" genannt.

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr mit den Kunden der Brauerei.

2. Bestellung

Bestellungen werden rechtzeitig (einige Tage) vor dem gewünschten Bereitstellungs-/Liefertermin erbeten. Die Mindestbestellmenge beträgt 1 hl, für Verleger 1 Palette. Die erteilten Aufträge werden nach Möglichkeit bestellungsgemäß und zeitnah erledigt. Soweit eine Direktbelieferung vereinbart ist, erfolgt die Lieferung - bei rechtzeitiger Bestellung - gemäß der Toureneinteilung der Brauerei. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgen keine Lieferungen.

Die Brauerei ist von ihrer Bereitstellungs-/Lieferpflicht befreit, so lange sie an der Auftragserfüllung ganz oder teilweise infolge höherer Gewalt - insbesondere durch einen Arbeitskampf - gehindert oder zum Zwecke der Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen zur vorübergehenden Beschränkung oder Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit verpflichtet ist. Bei Direktbelieferung hat der Kunde in derartigen Fällen die ihm von der Brauerei zugewiesenen Aushilfslieferungen anzunehmen.

Bei einem Verkauf ab Rampe platziert die Brauerei die Ware auf dem Fahrzeug des Abholers nach Weisung des Fahrpersonals. Die Brauerei ist nicht Verlader i. S. d. § 412 HGB. Die beförderungs- und betriebssichere Verladung nach dem jeweils geltenden Stand der Ladungssicherungs­technik erfolgt durch den Abholer. Der Abholer setzt geschultes Fachpersonal ein, erteilt Weisungen zur Platzierung der Ware auf dem Fahrzeug und stellt die erforderlichen Ladungssicherungshilfsmittel. Eine Kontrolle der vom Abholer oder seinen Erfüllungsgehilfen durchgeführten Ladungssicherungsmaßnahmen durch die Brauerei erfolgt nicht. Die Brauerei haftet nicht für Schäden, die auf ungenügende Ladungssicherung zurückgehen.

3. Qualität

Die Brauerei wird die Getränke in einwandfreier Qualität herstellen und bereitstellen/liefern, insbesondere alle bestehenden gesetzlichen Vorschriften bei der Herstellung beachten.

Bier soll frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert bzw. befördert werden. Die beste Bierkellertemperatur liegt bei sieben bis acht Grad Celsius.

Eine etwaige Beanstandung der Qualität ist von dem Kunden der Brauerei gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen.

Beanstandungen offensichtlicher Mängel und Abweichungen der auf den Lieferscheinen angegebenen Mengen sind bei Empfang der Ware, spätestens innerhalb von 10 Tagen, geltend zu machen. Anderenfalls ist eine Haftung der Brauerei wegen dieser Mängel ausgeschlossen.

Bei berechtigter Mängelrüge kann die Brauerei eine mangelfreie Sache liefern. Hierzu hat der Kunde der Brauerei eine angemessene Frist einzuräumen. Mit Recht beanstandete Getränke berechtigen nur zu deren Rückgabe, grundsätzlich aber nicht zur Zurückweisung weiterer einwandfreier Getränke, zum Bezug von fremden Getränken oder zum Widerruf/Rücktritt von Getränkebezugsverträgen. Im Streitfall entscheidet die Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB), Seestraße 13, 13353 Berlin, als Schiedsgutachter verbindlich über die Getränkequalität.

Im Falle einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Schädigung haftet die Brauerei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie haftet auch, sofern schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird. Die Haftung auf Ersatz des Schadens statt der Erfüllung bleibt unberührt.

Die Höhe der Haftung ist in den vorgenannten Fällen - ausgenommen die Haftung für Vorsatz - auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die gesetzliche Haftung wegen eines Personenschadens gleich welcher Art bleibt unberührt. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Kunden aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Preise und Zahlungen

Maßgeblich sind die jeweils gültigen Listenpreise der Brauerei zzgl. Mehrwertsteuer. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam.

Forderungen sind nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug fällig. Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt umgehend im SEPA-Lastschriftverfahren. Für den Zugang der Vorabkündigung gilt abweichend von der gesetzlichen Frist für die Erst- bzw. Einmallastschrift eine Frist von mindestens fünf Kalendertragen und für Folgelastschriften von mindestens drei Kalendertagen vor Einzug als vereinbart.

Bei Zahlungsverzug, insbesondere unpünktlicher Zahlungsweise, hat die Brauerei das Recht, Zahlung bei Abholung bzw. Anlieferung (Barzahlung) zzgl. eines angemessenen Aufgeldes zu verlangen und weitere Bereitstellungen/Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen.

Für die Kosten der Bearbeitung von Rücklastschriften und des Inkassos wird eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 5,00 € je Einzelfall in Rechnung gestellt; dem Kunden steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt nicht für Verbraucher/Existenzgründer.

5. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an Waren behält die Brauerei sich bis zur vollständigen Bezahlung, bei Schecks bis zu deren Einlösung, vor. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung erfolgen. Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden.

Forderungen des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde hiermit im Voraus an die Brauerei ab. Die Brauerei nimmt diese Abtretung hiermit an. Die Brauerei ist berechtigt, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen.

6. Leergut

Das zur Wiederverwendung bestimmte Leergut (Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränke-Container, CO2-Flaschen, Paletten usw.) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen; es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei. Dies gilt entsprechend für Leergut, das im Eigentum eines Handelspartners steht bzw. für neutrale Transportgebinde.

Die Brauerei berechnet Pfandbeträge für das Leergut gemäß der jeweils gültigen Preisliste; diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer fällig. Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem Falle als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art.

Der Kunde hat das Leergut umgehend, spätestens innerhalb von 6 Monaten in ordnungsgemäßem Zustand und in gleicher Zahl und Güte zurückzubringen oder zurückzugeben. Bei Rückgabe von Getränken mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum wird nur der Pfandwert zzgl. Mehrwertsteuer erstattet. Die Brauerei erteilt für das zurückgegebene Leergut jeweils Gutschriften.

Die Brauerei ist nur verpflichtet, Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und von der Brauerei ausgelieferten Flaschenarten (sog. sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bei Leergutumstellung wird noch im Umlauf befindliches Leergut nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten zurückgenommen.

Der Kunde erhält mit jeder Rechnung von der Brauerei eine Abrechnung über die Leergutbewegung der jeweiligen Lieferung. Diese gilt als anerkannt, sofern der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Leergutabrechnung schriftlich widerspricht.

Nicht fristgerecht zurückgegebenes oder beschädigtes Leergut wird zu Wiederbeschaffungspreisen für neues Leergut abzüglich 50 % Abzug neu für alt unter Anrechnung entsprechender Pfandguthaben in Rechnung gestellt; dem Kunden steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Berechnung werden die sich aus den Leergutabrechnungen ergebenden Fehlmengen zugrunde gelegt.

7. Abrechnungen

Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Anderenfalls gelten diese als genehmigt, wenn die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglich­keit hingewiesen hat.

8. Nutzungsverhältnisse

Der Kunde verpflichtet sich, ihm überlassene Gegenstände auf eigene Kosten zu betreiben und zu warten sowie schonend und sachgerecht zu behandeln; insbesondere Wartungs- und Reparaturaufträge an elektrischen Kühlanlagen gibt der Kunde unmittelbar einer geeigneten Fachfirma, z.B. dem Lieferanten (Kundendienst), in Auftrag. Verlorengegangene oder unbrauchbar gewordene Gegenstände sind vom Kunden unverzüglich durch gleichwertige zu ersetzen und in das Eigentum der Brauerei zu übertragen.

Der Kunde verpflichtet sich, die Gegenstände ausreichend gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasserschäden, jeweils zum gleitenden Neuwert auf eigene Kosten zu versichern und versichert zu halten sowie der Versicherung unter gleichzeitiger Benachrichtigung der Brauerei schriftlich anzuzeigen, dass die Gegenstände Eigentum der Brauerei sind. Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist der Brauerei spätestens zwei Monate nach Abschluss des Nutzungsvertrages sowie fortlaufend jeweils bis zum 15. Februar des Jahres unaufgefordert schriftlich anzuzeigen. Den Anspruch auf die Versicherungssumme einschließlich einer Prämienrückvergütung tritt der Kunde hiermit an die Brauerei ab, die sich ihrerseits verpflichtet, den Anspruch rückabzutreten, wenn ihr Eigentum erloschen ist. Die Brauerei nimmt die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist verpflichtet, die Abtretung der Versicherung anzuzeigen.

Für den Fall der Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, der Brauerei dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen, ihr unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden und etwa hierdurch entstehende Kosten zu übernehmen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, über diese Gegenstände ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Brauerei zu verfügen, insbesondere sie zu veräußern, zu verpfänden, zu vermieten oder zu verleihen.

Bei Pflichtverstößen kann die Brauerei von dem Kunden verlangen, die Gegenstände in gutem Zustand zurückzugeben. Stattdessen kann sie auch Verlangen die Gegenstände zum Zeitwert zzgl. MwSt. käuflich zu übernehmen, wodurch dieser Nutzungsvertrag ebenfalls beendet wird, diese gilt nicht bei Verbraucher/Existenzgründer. Zur Ermittlung des Zeitwertes wird ab dem Datum der zur Verfügungsstellung für Wertminderung monatlich ein Satz von 1 % des Nettoanschaffungspreises in Ansatz gebracht.

Die Rückgabe der Gegenstände ist eine Bringschuld. Kommt der Kunde mit der Rückgabe in Verzug, so schuldet er der Brauerei ein Nutzungsentgelt, jeweils gerechnet auf einen vollen Monat, in Höhe von monatlich 1 % des Nettoanschaffungspreises zzgl. Mehrwertsteuer; dem Kunden steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.  Um einen fachgerechten Ausbau zu gewährleisten, wird der Kunde in der Regel die von der Brauerei benannte Fachfirma beauftragen.

9. Sonstiges

Bei Verstoß gegen eine Ausschließlichkeitsverpflichtung zugunsten der Brauerei steht dieser gegen den Kunden ein zur Zahlung sofort fälliger Ausgleich in Höhe von mindestens 50,00 € je hl für jeden vertragswidrig bezogenen hl Bier zu; dem Kunden steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Sollte der Kunde einen Fremdbezug trotz Abmahnung nicht einstellen, so wird der gesamte auf die Restlaufzeit der Vereinbarung entfallende Ausgleich unter Abzinsung in Höhe von 5,5 % sofort fällig. Hinsichtlich des künftig entgehenden Absatzes kann die Brauerei diesen unter Berücksichtigung der bisherigen durchschnittlichen Bezüge oder sonstiger geeigneter Umstände schätzen.

Für Verbraucher-Existenzgründer beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz bei Finanzierungen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (EZB). Verspätete Zahlungen können schwerwiegende Folgen für den Kunden haben, z. B. Zwangsvollstreckung oder Verwertung von Sicherheiten, und die Erlangung eines Kredits erschweren.

Auch wiederholt geübte Nachsicht, insbesondere vorübergehende Erleichterungen für Vertragsverpflichtungen des Kunden, gewähren für die Zukunft keinerlei Rechte und bedeuten keine Duldung von Verstößen oder Säumnissen und keine stillschweigende Abänderung des Vertrages.

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Brauerei.

Mehrere Kunden sind bezüglich der sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten Gesamtgläubiger bzw. Gesamtschuldner. Für Warenschulden haftet jeder Kunde in vollem Umfang, auch wenn die Bestellung nur von einem von ihnen oder von einem Wirtschaftsstellvertreter aufgegeben wurde. Sie bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme von Erklärungen, insbesondere auch Kündigungen; dies gilt jedoch nicht für Aufhebungsvereinbarungen.

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

Soweit einzelne der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Bestimmt die Brauerei insbesondere bei Fälligstellung einer Forderung für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender, so gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Leistung bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt.

Gemäß der Datenschutzbestimmungen lt. DS-GVO verweist die Brauerei auf die Homepage www.mauritius-brauerei.de, Punkt Datenschutz. Die Datenschutzinformationen können jederzeit in Schriftform zugesandt werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zwickau, sofern der Kunde Kaufmann ist. Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Brauerei kann den Kunden auch an dessen

Gerichtsstand verklagen.

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